Ulrich Wesch, Krämer, B. zu Göppingen, gef., weil er Tag und Nacht in den Wirtshäusern gelegen, verbotenerweise heimlich und öffentlich gespielt, so das Seine vertan und schließlich seine Familie in Armut verlassen hatte, wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig ordentlich und wohl zu halten, zeitlebens keinerlei Spiel mehr zu betreiben, alle Wirtshäuser der Stadt Göppingen in Zukunft zu meiden und sich in auswärtigen Wirtshäusern, die er seiner Krämerei wegen besuchen muss, mit der Befriedigung seiner Notdurft zu begnügen und schwört U.