Kanzler und Räte des Hochstiftes Straßburg, J. von Kidenheimb, Franz Christoph von Wangen, Ott Wilhelm Vogt zu Hundestein (?), Mathias Grundstetz und Lukas Weintmer schreiben an N. Böcklin von Böcklinsau zu Rust: Praeses und Assessoren am Geistlichen Gericht des Bistums Straßburg haben ihnen mehrfach berichtet, dass der Adressat seine Untertanen zu Rust, wo die geistliche Gerichtsbarkeit dem Bischof zusteht, in geistlichen Dingen und besonders in Ehesachen gerichtet hat. Sie ermahnen ihn, dies abzustellen, widrigenfalls es dem Bischof gemeldet wird und weisen ihn an, die Untertanen, welche in seiner Herrschaft Rust verbotene Dogmata als verborgenes Gift einstreuen, auszuweisen, widrigenfalls sie auch hier einschreiten müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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