Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Seemannsordnung und Gesetz wegen Mitnahme hilfsbedürftiger Seeleute
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 74 Bü 342
C.XXII.b.1
E 74 (I) Bund 103
Württembergische Gesandtschaft in Berlin >> 2. Akten >> 2.14 Verkehrswesen und Schifffahrt >> 2.14.2 Schifffahrtsangelegenheiten
1871-1887
Darin: "Die Oberseebehörde mit Lokalbehörden. Eine Denkschrift des Deutschen Nautischen Vereins", 1 Heft, 18 S., Bremen 1872; "Gutachten des Collegiums der Schiffer-Alten in Hamburg über die vom Reichstag beschlossene Seemansordnung", 1 Heft, 31 S., Hamburg 1872
1 Bü, Qu. 1-5 u. m.
Archivale
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 74 Württembergische Gesandtschaft in Berlin