Notiz über eine Abmachung zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Pfalzgraf Alexander von Pfalz-Veldenz, nachdem sie einen Vertrag aufgesetzt hatten und Alexander zusätzliche Forderungen an den Kurfürsten hatte. Er forderte etliches Geld, das von Bastarden in der Gemeinschaft Guttenberg herrührt, 400 Gulden ausstehendes Ratsgeld, 350 Gulden ausstehende Lehensgelder und 203 Gulden, die Philipps Gemahlin [Margarethe] auf Wiesloch verpfändet hatte. Nun wurde vereinbart, dass die hinterlegten Gelder, die von der Gemeinschaft herrühren, Alexander folgen sollen. Die 400 Gulden Lehensgelder hat der Kurfürst gnädigerweise Alexander überlassen. Sie sollen diesem mit den 400 Gulden von Schatzung oder Hilfsgeldern zu Freinsheim folgen. Sollte davon etwas fortgenommen worden sein, will der Kurfürst dies erstatten. Die 203 Gulden auf Wiesloch will der Kurfürst zu Johannes Baptist [= 24.6.] gegen gebührliche Quittung entrichten.