Besoldung der Volksschullehrer in ihrer Eigenschaft als Organisten, Chordirigenten u. Kirchenmusikdirektoren, Verpflichtungen eines Lehrers und Organisten im Falle der Einführung kirchlicher Figuralmusik und kirchlichen Kunstgesanges (Choralgesang), Einübung des deutschen und allgemeinen Kirchengesangs und des Schülergesangs bei Schulmessen