Bundesvereinigung des deutschen Films e.V. (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 420
call number: B 420
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Organisationen und Verbände >> Medien
1979-2002
Geschichte des Bestandsbildners: Die Bundesvereinigung des Deutschen Films wurde am 22.2.1980 in Berlin gegründet. Am 2.3.1993 wurde sie als Verein beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Sie war die Dachorganisation der filmkulturellen Vereinigungen und Verbände in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Filmbüros und der Filmverbände in den einzelnen Bundesländern. Mit dem Film- und Fernsehverband der DDR führte die Bufi seit 1989 intensive Gespräche. Am 22.2.1991 wurde die Bufi als eingetragener Verein von den Filmverbänden, Filmbüros, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen der alten und der neuen Bundesländer bestätigt.
Aufgaben der Bufi waren die wechselseitige Information der Mitglieder über filmkulturelle Entwicklungen und die sich daraus ergebenden kulturpolitischen Folgerungen. Sie erarbeitete Analysen und Konzepte auf filmkulturellem und filmwirtschaftlichem Gebiet und informierte die Öffentlichkeit. Sitz der Bufi war bis
Mit Ablauf des Jahres 2002 stellte die Bufi ihre Tätigkeit ein.
Stand: August 2004
Bestandsbeschreibung: Satzung/Vereinsangelegenheiten 1980-2000 (9), Vorstand 1980-2002 (7), Mitglieder 1981-2002 (29), Rundbriefe 1989-2000 (10), Filmverleih 1979-1987 (2), Filmförderungsgesetz 1991-1997 (2), Film- und Fernsehverband der DDR 1990-1990 (1), Berlinale 2000-2002 (2), Schriftwechsel der Geschäftsstelle 1980-1999 (7)
Stand: August 2004
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Umfang, Erläuterung: 69 AE
Zitierweise: BArch B 420/...
Aufgaben der Bufi waren die wechselseitige Information der Mitglieder über filmkulturelle Entwicklungen und die sich daraus ergebenden kulturpolitischen Folgerungen. Sie erarbeitete Analysen und Konzepte auf filmkulturellem und filmwirtschaftlichem Gebiet und informierte die Öffentlichkeit. Sitz der Bufi war bis
Mit Ablauf des Jahres 2002 stellte die Bufi ihre Tätigkeit ein.
Stand: August 2004
Bestandsbeschreibung: Satzung/Vereinsangelegenheiten 1980-2000 (9), Vorstand 1980-2002 (7), Mitglieder 1981-2002 (29), Rundbriefe 1989-2000 (10), Filmverleih 1979-1987 (2), Filmförderungsgesetz 1991-1997 (2), Film- und Fernsehverband der DDR 1990-1990 (1), Berlinale 2000-2002 (2), Schriftwechsel der Geschäftsstelle 1980-1999 (7)
Stand: August 2004
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Umfang, Erläuterung: 69 AE
Zitierweise: BArch B 420/...
Bundesvereinigung des deutschen Films e. V. (Bufi), 1980-2003
69 Aufbewahrungseinheiten; 1,1 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ