Gostenhof. Herrn Dr. Christ. Friedrich Reyher wird zu einem Sommerzimmer ein Kreuzerker auf seinem Gartenhaus konzediert, dem nachherigen Possessor Johann Balthasar Steinmann wurde eine neue Winterung zu bauen erlaubt, wohin er ein Feuerrecht aus dem Haus transferiert, desgleichen ist diesem ein eingeschlichenes Öflein ad dies vitae und gegen eine jährliche Rekognition lediglich zum Vogelfang beibehalten zu dürfen vergünstigt, über vorige Konzessionen aber sich gehörig reversiert worden.

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Staatsarchiv Nürnberg