Vor dem Gewaltboten (Jakob von Wacholdt) und Baumeister (Johann Mueller), als verordneten Bauverwesern der Stadt Mainz, vergleichen sich der kurfürstliche Arzt Dr. Georg Jakob Sartorius und das Konvikt der Jesuiten wegen eines Streites zwischen dem Arzt und dem Jesuitenpater Adam Contzen dahin, dass das Konvikt, mit Zustimmung des Provinzials (P. Coperus) und Rektors (Balthasar Hagerus) den strittigen Platz, hinter dem Hause des Dr. und dem Stockheimer ("Stockemer") Hof, in seiner ganzen Länge und Breite, mit dem Mauerrecht und der Gerechtigkeit dem Dr. für 100 Gulden Batzen Frankfurter Währung verkauft. Nur eine Zwergmauer, unten an des Konviktes Hof anstoßend, soll diesem allein bleiben. Der Käufer kann seine Mauer weiter hochbauen, darf sie nur nicht in ihren Fundamenten verrücken und keine Tagfenster nach dem Konvikt zu machen lassen. Dagegen verkauft der Dr. den Jesuiten einen Platz auf der Sauweide von 1 1/2 Ruten im Geviert für denselben Preis (100 Gulden) derselben Währung. Er ersucht Befreiung von der Grundbeschwernis durch den Kurfürsten, oder diese bleibt ihm und seinen Erben. S. 1) Gewaltbote, 2) Baumeister.
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Vor dem Gewaltboten (Jakob von Wacholdt) und Baumeister (Johann Mueller), als verordneten Bauverwesern der Stadt Mainz, vergleichen sich der kurfürstliche Arzt Dr. Georg Jakob Sartorius und das Konvikt der Jesuiten wegen eines Streites zwischen dem Arzt und dem Jesuitenpater Adam Contzen dahin, dass das Konvikt, mit Zustimmung des Provinzials (P. Coperus) und Rektors (Balthasar Hagerus) den strittigen Platz, hinter dem Hause des Dr. und dem Stockheimer ("Stockemer") Hof, in seiner ganzen Länge und Breite, mit dem Mauerrecht und der Gerechtigkeit dem Dr. für 100 Gulden Batzen Frankfurter Währung verkauft. Nur eine Zwergmauer, unten an des Konviktes Hof anstoßend, soll diesem allein bleiben. Der Käufer kann seine Mauer weiter hochbauen, darf sie nur nicht in ihren Fundamenten verrücken und keine Tagfenster nach dem Konvikt zu machen lassen. Dagegen verkauft der Dr. den Jesuiten einen Platz auf der Sauweide von 1 1/2 Ruten im Geviert für denselben Preis (100 Gulden) derselben Währung. Er ersucht Befreiung von der Grundbeschwernis durch den Kurfürsten, oder diese bleibt ihm und seinen Erben. S. 1) Gewaltbote, 2) Baumeister.
U / 1618 Mai 12
J.A. 57 g.
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
12.05.1618
Jesuiten Mainz
Ausfertigung. Perg. S. 1) fehlt, S. 2) erhalten. Beide Siegel in Kapsel.
Urkunden
Contz, Adam
Coperus, P.
Hagerus, Balthasar
Müller, Johann
Sartorius, Georg Jakob
Wacholdt, Jakob von
Mainz
Mainz
Mainz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ