Heinrich Silverkule und seine Tochter Gertrud machen bekannt, daß der Propst des Klosters Werden Johann von Limburg sie auf beider Lebenszeit mit dem Hof Bredeney samt allem Zubehör belehnt hat. Sie sollen dem Propst dafür am nächsten 11. November vier Malter Hafer liefern und die folgenden vier Jahre ebenfalls am 11. November zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste, fünf Malter Hafer und zwei Hühner. Nach Ablauf dieser Frist sind vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, zehn Malter Hafer und vier Hühner zu entrichten. Sie werden den Hof in gutem Stand halten.- Es siegelt auf Bitten des Ausstellers, der kein Siegel besitzt, der Werdener Richter Aleff Strave. - Gegeven ... des nesten dinstdages na dem sonnendaghe Oculi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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