Kaiser Karl V. vidimiert und konfirmiert den Schutzbrief Kaiser Karls IV. für das Zisterzienserinnenkloster Schlüsselau von 1356 I 12: 1. Schutz des Reichs und freie Wahl eines Schutzherrn, 2. Steuerbefreiung, 3. Befreiung vom Vogtrecht, 4. Befreiung von Einquartierungen (futterbete, gastung und gelager), 5. Befreiung von der Ladung zu Gericht, 6. von niederer Gerichtsbarkeit; Amtmann, Zentgraf oder Richter besitzen nur die Blutsgerichtsbarkeit, 7. Zollfreiheit auf Nahrungsmittel, 8. Konfirmierung des Besitzes und der Urkunden darüber, 9. Freiheit in der Pfründevergabe außer ihm und dem Reich gegenüber, 10. Konfirmierung der freien Geschenkeannahme, 11. Konfirmierung derselben Privilegien, Rechte und Freiheiten wie die anderen Klöster des Zisterzienserordens. - Siegler: Kaiser Karl V.

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Staatsarchiv Bamberg