Kurfürst Friedrich [II.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt der Stadt Luckau als Verweser und Landvogt der Niederlausitz nach erfolgter Anerkennung als solcher ihre hergebrachten Privilegien und Gerechtigkeiten. "geben zcu Lubbin am mantage nach Allerheiligen tage nach gots gebort vierczenhundert jar und darnach im achtundvierczigisten jare."