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Theoderich Bischof von Paderborn bestätigt die Kapitulation Bischofs Otto vom 19. März 1297, worin dieser bekennt, an der Paderborner Kirchenvogtei kein Recht zu haben, zugleich verspricht, die Archidiakonat-Jurisdiktion des Domkapitels zu achten, sich nur die Appellation vorzubehalten, und endlich die Jurisdiktion des Domkämmerers an 3 Orten und das Zehntlöserecht des Domkapitels über die bischöflichen Tafelgüter anerkennt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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