Ruprecht, römischer König, usw. befiehlt seinem Sohn Ludwig Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Landvogt im Elsaß, alle in der Landvogtei gelegenen Mann-, Burg- und Pfandlehen, sie seien verfallen oder nicht, die von König und Reich zu Lehen rühren, zu verleihen, zu vertädingen, alles im Namen des Königs mit Vorbehalt der Städte, Burgen oder Schlösser, die dem Reich verfielen, ledig würden oder über die man in Streit geriete.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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