Johann von Haun (Hawn) bekundet, dass der Vorgänger Johanns [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der verstorbene Johann [I. von Henneberg], Abt v...
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1465
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1521-1530
1523 April 11
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben auf Sambstag nach dem heiligen Ostertag unnd Christi gepurt funfzehenhundert unnd dreyundzwenczigk iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Haun (Hawn) bekundet, dass der Vorgänger Johanns [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der verstorbene Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Melchior von der Tann einen jährlichen Zins von 50 Gulden Frankfurter Währung verschrieben hatte, der jährlich zum Festtag des heiligen Petrus [Juni 29] aus der Kammer des Klosters zu zahlen ist. Der Zins kann jedes Jahr zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit 1000 Gulden Frankfurter Währung wieder abgelöst werden. Die Verschreibung war mit Bürgen abgesichert und darüber eine Urkunde Abt Johanns von 1506 Juni 20 (sambstags nach Viti anno Domini funfzehenhundert und im sechsten iare) ausgestellt worden. Einer der Bürgen ist der verstorbene Ulrich von Hutten gewesen. Der Koadjutor von Fulda hat nun verlangt, dass Johann von Haun an Stelle des Ulrich von Hutten Bürge gegenüber Melchior von der Tann wird. Daraufhin erklärt sich Johann von Haun bereit, an Stelle des Ulrich als rechtmäßiger Bürge zu fungieren. Johann von Haun bekundet, die Pflichten Ulrichs von Hutten einhalten zu wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Haun
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Haun (Hawn) bekundet, dass der Vorgänger Johanns [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, der verstorbene Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Melchior von der Tann einen jährlichen Zins von 50 Gulden Frankfurter Währung verschrieben hatte, der jährlich zum Festtag des heiligen Petrus [Juni 29] aus der Kammer des Klosters zu zahlen ist. Der Zins kann jedes Jahr zum Fest Kathedra Petri [Februar 22] mit 1000 Gulden Frankfurter Währung wieder abgelöst werden. Die Verschreibung war mit Bürgen abgesichert und darüber eine Urkunde Abt Johanns von 1506 Juni 20 (sambstags nach Viti anno Domini funfzehenhundert und im sechsten iare) ausgestellt worden. Einer der Bürgen ist der verstorbene Ulrich von Hutten gewesen. Der Koadjutor von Fulda hat nun verlangt, dass Johann von Haun an Stelle des Ulrich von Hutten Bürge gegenüber Melchior von der Tann wird. Daraufhin erklärt sich Johann von Haun bereit, an Stelle des Ulrich als rechtmäßiger Bürge zu fungieren. Johann von Haun bekundet, die Pflichten Ulrichs von Hutten einhalten zu wollen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Haun
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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