Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Friedrich von Rüdesheim (Rudißheim) zu seinem Diener an, wogegen dieser gelobt hat, dem Pfalzgrafen hold und gehorsam zu sein und auf sein Ansinnen in seinen Geschäften aufzuwarten. Solange er Diener ist, erlässt der Pfalzgraf die 10 Malter Schirmhafer, die Friedrichs Untertanen zu Weiler bei Monzingen (Wiler uf der Nahe) bislang an die Kellerei Stromberg gaben. Der Pfalzgraf will die von Weiler dennoch schirmen und handhaben, wenn ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Amtleuten, den Friedrich von Rüdesheim, die Leute zu Weiler und seine weiteren Untertanen zu schirmen und zu handhaben. Darunter Ergänzung, dass Friedrich von Rüdesheim bewilligt wurde, des Pfalzgrafen "frundt" Erzbischof [Dieter] von Mainz und des Pfalzgrafen Oheim, den Erzbischof [Johann II.] von Trier, denen Friedrich mit Lehen verpflichtet ist, von den Dienstverpflichtungen auszunehmen. Reisiger Schaden im Dienst soll ihm wie anderen kurpfälzischen Dienern ersetzt werden.