Jaus Scheffer von Großingersheim ("Großen Ynngerßein"), gefangengesetzt wegen Reden über die Salzburgischen Bauern, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen (er musste 14 Tage lang beim Wasser und Brot im Gefängnis liegen), Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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