Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 1/2%igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Stadt Duisburg in Höhe von 6 000 000 Deutsche Mark vom 31. Mai 1954; Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 1/2%igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Stadt Düsseldorf in Höhe von 6 000 000 Deutsche Mark vom 31. Mai 1954; Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 1/2%igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Stadt Essen in Höhe von 15 000 000 Deutsche Mark vom 31. Mai 1954; Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5%igen Inhaberschuldverschreibungen der Stadt Köln in Höhe von 10 000 000 Deutsche Mark vom 31. Mai 1954; Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 1/2%igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Stadt Wuppertal in Höhe von 6 890 000 Deutsche Mark vom 31. Mai 1954

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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