Graf Albrecht von Hohenlohe bekundet, dass er Orendel von Gemmingen folgende Dörfer, Güter, Gülten und Gerechtigkeiten, die vormals dessen Eigentum waren und ihm von diesem anstatt übereigneter Lehen aufgetragen wurden, zu Mannlehen verliehen hat: ein Drittel am ganzen Dorf Michelfeld (Michelfelt), genannt der "Neyperger teyle", mit Leuten, Gütern, Beden, Gülten, Diensten, Gerichten, Fällen, Nutzungen, Obrigkeiten, Atzungen, Schatzungen, Freveln und anderen Gerechtigkeiten mit einem jährlichen Ertrag von 1 Pfund 10 Schilling Pfennige, je 20 Malter Korn und Hafer als Bede, je 26 Ernte- und Fastnachthühnern sowie dazu von jedem Haus ein Huhn; zu Dahenfeld (Dahenfelt) an Zinsen und Hofgülten 1 Pfund 2 Schilling 3 Pfennige, 27 Hühner, 2 Kapaune als Zins, 7 Malter 2 Simri Korn, 7 Malter 3 Simri Dinkel und 7 Malter 3 Simri Hafer; ein weiteres ein Drittel "an dem selben gantzen dorffe" [= Michelfeld] mit allen Rechten, Obrigkeiten, Gülten, Diensten, Vogteien, Gerichten, Vogtsrechten, "betschweren", Fällen und Nutzungen; 30 Gulden jährlicher Nutzung auf dem Dorf Billigheim (Bulligkeym), die mit 1200 Gulden Kapital durch Kurpfalz abzulösen stehen. Wenn Kurpfalz das Kapital ablöst, ist dieses binnen Jahresfrist mit Konsens des Lehnsherrn wieder anzulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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