Eberhard von Hattstein bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen, seinem Schwager, sein freieigenes adliges Hof- und Gültgut zu Wintersheim "uf dem Gaw gelegen" mit allen dazugehörigen Gütern, wie diese in dem übergebenen Erbbestandsbrief aufgeführt sind, verkauft hat. Dieses Gut haben zur Zeit Jakob Cloßmann der Alte und dessen Ehefrau Ottilia, Hans Balzhauser und dessen Ehefrau Veronika, Hans Geiß und dessen Ehefrau Wandela, Christmann Spengler und dessen Ehefrau Anna Maria "als stämme und sämler sambt ihren mit consorten" erbbestandsweise inne und liefern daraus in allen geraden Jahren 54 Malter, in allen ungeraden Jahren 64 Malter Korn, jeweils zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15. August] und Mariä Geburt [= 8. September] nach Oppenheim. Dieses Gültgut ist unbelastet, abgesehen von 1 Malter Korn, das jährlich an die Kirche zu Wintersheim zu zahlen ist. Der Kaufpreis beträgt 2655 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen). Der Aussteller hat den Käufer in den Besitz des Guts eingeführt, die Beständer an ihn verwiesen, auch die gewöhnliche "ufgab mit mundt und mit halm vor gericht zu Winttersheim gethan".