Michel Eberlin aus Schönaich, wegen Friedensbruchs vor dem Schrannengericht zu Tübingen dazu verurteilt, sich vom Nachrichter drei Fingerspitzen abhauen zu lassen, jedoch auf Fürbitten seiner guten Freundschaft der verwirkten Strafe entledigt und unter gen. Bedingungen entlassen, schwört U. Ihm wird auferlegt, für die bewiesene Gnade nach Mailand zu ziehen, um dem Kaiser als Söldner zu dienen und nicht ohne Geleitbrief seines Hauptmanns, in dem ihm sein Dienst und sein Wohlverhalten bescheinigt wird, ins Fürstentum Württemberg zurückzukehren. Er gelobt eidlich, diese Bedingungen einzuhalten und seine Atzung zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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