Rembold Freilingen, Entgen dessen Ehefrau bekennen: nachdem Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg durch seinen Rentmeister zu Hachenburg, Heyman zu Steinebach die Quittung vom Jahr 1539 welche Rembold nach der Rechenschaft von demselben Jahre noch schuldig geblieben sei, abfordern lassen, sie sich verpflichten, binnen 8 Tagen, wenn jemand geschickt werde, mit denselben nach Köln zu Markt zu ziehen und so viel Ochsen zum Zweck seines Herren notwendig seien, auszuquitten, auch die Quittung deswegen zu Stande zu bringen und dem Boten zu überliefern. Weiter verspricht Rembold binnen 14 Tagen nach Neujahr seine Rechenschaft mit samt allen Quittungen fertig zu haben und keine Rent und Gülte mehr in seinen Nutzen zu wenden.
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Rembold Freilingen, Entgen dessen Ehefrau bekennen: nachdem Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg durch seinen Rentmeister zu Hachenburg, Heyman zu Steinebach die Quittung vom Jahr 1539 welche Rembold nach der Rechenschaft von demselben Jahre noch schuldig geblieben sei, abfordern lassen, sie sich verpflichten, binnen 8 Tagen, wenn jemand geschickt werde, mit denselben nach Köln zu Markt zu ziehen und so viel Ochsen zum Zweck seines Herren notwendig seien, auszuquitten, auch die Quittung deswegen zu Stande zu bringen und dem Boten zu überliefern. Weiter verspricht Rembold binnen 14 Tagen nach Neujahr seine Rechenschaft mit samt allen Quittungen fertig zu haben und keine Rent und Gülte mehr in seinen Nutzen zu wenden.
340, U 12966
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.4 1531-1540
1540 Oktober 21
Papier, 1 Siegel, deutsch, Original
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: up der elff duyßent Jonghern dach
Nebenpersonen: Mertloch, Johann, Amtmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:10 MESZ