Kreisverwaltung Baden-Baden: Generalia (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 319 Zugang 1981-42
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Kreisverwaltungen >> Baden-Baden
1882-1950
Vorwort: Die elf Kreisverwaltungen wurden als Nachfolgeinstitutionen der aufgelösten vier Kreisregierungen durch das Verwaltungsgesetz vom 5.10.1863 errichtet. Der Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Baden-Baden umfasste v.a. die Orte des heutigen Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt, sowie den Süden des Landkreises Karlsruhe und den Norden des Ortenaukreises. Als reine Selbstverwaltungskörperschaften hatten diese Institutionen gegenüber dem gleichzeitig ins Leben gerufenen Amt des Landeskommissärs jedoch eine eher geringe Bedeutung, während die Landeskommissäre in ihren jeweiligen Bezirken, die den Gebieten der ehemaligen Kreisregierungen entsprachen, die Aufgaben einer landesherrlichen Vertretung wahrnahmen. Auch im Vergleich zu den Bezirksämtern, welche die untere staatliche Verwaltungsbene bildeten, war der Aufgabenumfang der Kreisverwaltungen trotz des größeren Zuständigkeitsbereichs äußerst gering. Erwähnenswert ist die Errichtung der Kreispflegeanstalt Hub in Ottersweier im Jahre 1874. Im Vergleich zu ihren Rechtsvorgängern konnten sich die Kreisverwaltungen recht lange halten und überstanden auch eine neue badische Kreisordnung vom 19.6.1923. Erst die Errichtung von 27 Landkreisen mit staatlich-kommunaler Doppelfunktion durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 führte zur Abschaffung der alten Kreisverwaltungen. Erst jetzt wurden der Zuständigkeitsbereich der unteren staatlichen Ebene und der Selbstverwaltungskörperschaft deckungsgleich. Der Umfang des vorliegenden Bestandes ist mit 1,2 lfd. Regalmetern nicht besonders groß. Kreisorganisation, Landwirtschaft und Straßenbauwesen stellen inhaltlich den weitaus größten Teil des Bestandes dar. Daneben finden sich u.a. einige Akten über die Kreispflegeanstalt Hub. Die Nachlaufzeiten dauern z.T. bis 1950. Das vorliegende Findbuch entstand als Prototyp eines Digitalisierungsprojektes im Generallandesarchiv zur Umwandlung von Zettel- in Bandrepertorien. Dabei wurde die aus den 80er Jahren stammende Kartei mittels Scanner und Texterkennungssoftware eingelesen und vom Unterzeichneten überarbeitet. Die Recherchemöglichkeiten wurden mit Hilfe einer Konkordanz sowie Orts-, Personen- und Sachregister verbessert. Karlsruhe, im Mai 2001 Johannes Renz
Literatur: Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Band II, Karlsruhe 1977, S. 1139.
Literatur: Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Band II, Karlsruhe 1977, S. 1139.
136 Akten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ