Erbliche Überlassung der sogenannten Klitzscher Getreidezinsen, welche die Orte Jeesewitz, Wetteritz, Grubnitz, Nepperwitz und Deuben zu entrichten haben, durch Siegmund von Troyff gegen 1008 Taler, 4 Groschen, 6 Pfennige an das Amt Grimma in Jahr 1593, dabei befinden sich: 1. der Anschlag und Gegenanschlag der genannten Getreidezinsen, 2. das vollzogene Erbregister, 3. Originalkaufbrief und 4. Originalkonsens der Mitbelehnten

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Sächsisches Staatsarchiv
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