Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz teilt seinen Kammermeister Stefan Andre mit, dass er dem Erzbischof Gebhard von Köln auf dessen Ersuchen, ihm zum Ankauf eines Hauses 2.000 Gulden vorzustrecken, 1.000 Gulden bewilligt habe, und weist ihn an, dem Erzbischof diese Summer zu schicken.