Hans Weidenhiller von Buxheim (Büchsheim) und seine Ehefrau Eva [Weidenhiller] beurkunden für sich und ihre Erben, dass sie ihren Freunden und Miterben, Michael Zach von Bergheim (Bergkhaim) und seiner Ehefrau Kunigunde [Zach], Leonhard Fischer (Vischer) von Lippertshofen (Lippelzhoffen) und Barbara Pöllen, der von dem verstorbenen Michel Pöllen von Möckenlohe (Mekhenlohe) hinterlassenen Witwe, und den von dem verstorbenen Hans Maurer zu Nassenfels hinterlassenen Erben und allen ihren Erben und Nachkommen wegen dem von ihrem Ahnherren Hans Maurer hinterlassenen und an die Aussteller verkauften Bauernhof mit allen seinen Ein- und Zugehörungen und Rechten und Gerechtigkeiten nach einem am gleichen Tag wie dieser Schuldbrief ausgestellten Kaufbrief 950 fl rh und 10 Reichstaler Leihkauf schuldig geworden sind. Nach den im einzelnen aufgeführten Zahlungsbedingungen erklären die Aussteller Bürgschaftsleistung, Rechteverzicht und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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