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Ablösung der Frohnen, Hüttlingen: zwischen Pfarrstelle und den Bauern Johann und Martin Rieger 1840, zwischen Kameralamt Unterkochen 1844; Laubach: zwischen Freiherrn von Woellwarth'scher Gutsherrschaft und Gemming'schen Gutsherrschaft zu Leinroden und die sechsteilige Gemeindeherrschaft 1836-1842; Neubronn: zwischen Freiherrn von Gemming'schen und Uechtriz'schen Gutsherrschaft zu Neubronn 1837-1842; Oberkochen: Kameralamt Unterkochen gegen Frohndienstgelder 1837/1840; Pommertsweiler: gegen Staatsfinanzverwaltung 1837-1851, Gräfl. Adelmannfeld'scher Gutsherrschaft bei Josef Feil in Straßdorf zugestandene Frohndienstgelder 1837-1840, Freiherr von Gemming'sche und Uechtritz'sche Grundherrschaft und Martin Schürle; Schechingen: Gräfl. Adelmann'sche Grundholden und die Gemeindekasse 1853/55; Unterkochen und der Staatsfinanzverwaltung 1837/41; Unterrombach und der Staatsfinanzverwaltung, der Freiherr von Wöllwarth'schen Gutsherrschaft zu Essingen in Forst zugestanden 1837/41; Wasseralfingen und der Staatsfinanzverwaltung 1837/40, Freiherr von Woellwarth'schen Gutsherrschaft in Röthardt und Rötenberg zugestandenen Frohnen 1836/41; Freiherr von Woellwarth'scher Gutsherrschaft und den Parz. Attenhofen, Fürsitz und Rodamsdörfle 1839/42; Frohnfreiheit der Hütten- und Bergleute in Attenhofen, Gde. Hofen 1813

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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