Bernt von Letmathe, wohnhaft zu Langenholthausen (-husen), und seine Frau Katherina verkaufen dem Propst Hinrick Rhemen (Remen), der Priorin Swenne Quaden und dem Konvent des Klosters Oelinghausen (Olynchusen) eine Rente von zwei Gulden. Ein Gulden ist mit zehn Schillingen zu bezahlen in Gelde, wie es zu Arnsberg gängig ist. Die Rente ist jährlich zu Martini fällig und zu entrichten aus dem Hofe, genannt Kaelt-Hof, gelegen zu Langenholthausen im Kirchspiel Balve (Balue). Der Hof ist Eigengut. Katherina hat bei ihm kein Recht einer Morgengabe oder Leibzucht. Die Rente ist am genannten Termin bzw. bis acht Tage danach in Oelinghausen zu entrichten und vor anderen Abgaben aus dem Hof zu bezahlen. Wenn der Hof durch Fehden, Brand oder anderes Unglück verwüstet wird, haben die Verkäufer die Rente aus ihren anderen Gütern zu bezahlen. Die Verkäufer versprechen Währschaft, Siegelankündigung des Bernd, Siegelbitte an Johann Ketteler, Richter zu Balve, da der betreffende Hof im Gericht Balve liegt. Zeugen (dedyngeslude): die Brüder Johan und Dyderich Deystynchues, Herr Hynrick Selle, Herr Johan von Messchede, beide Kapläne zu Oelinghausen, Herman Romer, Wynman von Wennen. Gegeben 1495 Nov. 11 (up sunte Mertinns dach des hylligen bysschopes).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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