Eine erhebliche Zahl von Geistlichen [Anhänger der Konkordie von 1457 August 1] bekundet gegenüber Kardinälen die hergestellte Eintracht in der Angelegenheit der Lüneburger Sülzgüter. Es besiegeln die Äbte Ludolf von St. Michaelis, Ludolph von Alt Uelzen, Hildebrand von Reinfeld und Propst Johannes zu Medingen. [lat.]

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