Auf Vermittlung des Drosten Dietrich von der Borch u. d. Egert
Holsten für Jost Eckmann u. des Drosten Simon von der Lippe u. d. Cord von
Oeynhausen für den hovemester Wichmann von Freismissen kommen die Parteien
überein, dass Eckmann dem v. Freis-missen sein Dorf Wöbbel mit Zubehör u.
Gericht für insg. 200 Rhein. Gl. verpfändet. Letzterer muss zudem für 70 Gl.
dort 2 Häuser errichten. Ferner muss der v. Freismissen insg. 38 Malter Korn
(davon 18 für den Zehnt) u. 2,5 Malter Korn sowie weitere 11 Goldgl. p.a.
als Pacht für kultivierte Äcker u. Wiesen zahlen. Bei Verkauf des Ortes hat
Wichmann ein Vorkaufrecht.