Jerg Seytz aus Ulm, wegen unbefugten Predigens u.a. zu Nürtingen gef., jedoch, nachdem er im peinlichen Verhör weitere Vergehen zugegeben hatte, in Anbetracht seiner Jugend von Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg begnadigt und freigelassen, gelobt eidlich, dergleichen Taten künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, ferner das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und über den Lech zu ziehen, auch bei Strafe an Leib und Leben nicht mehr zurückzukommen und schwört U. Seytz hatte vermessendlich und entgegen kaiserlicher und königlicher Mandate und Verbote mehrfach gepredigt und dies jüngst auch zweimal auf einem hohen Felsen in der Nähe von Kappishäusern getan und dadurch Unruhe unter dem zulaufenden gemeinen Volk verursacht. Deswegen gef., hatte er im Verhör angegeben, er sei aus Ulm und während des Bauernaufstands aus dem Kloster Elchingen ausgetreten. Wegen dieser Lügen vom Nachrichter peinlich befragt, bekannte er sich zu den folgenden Vergehen: 1. hatte er zu Hirsau [Hirschau bei Rottenburg Kr. Tübingen] seinem Meister Conz Schmid, bei dem er vor zwei Jahren gearbeitet hatte, 12 Batzen, für welche er zu Rottenburg Eisen kaufen sollte, gestohlen, 2. hatte er für seinen Meister Abelin Karrer aus Stuttgart, sesshaft zu Augsburg, bei dem Wirt zu Friedberg [bei Augsburg], genannt Lienhard Stenbold, 4 fl eingenommen, aber für sich verwendet, 3. hatte er seinem Meister zu Langenau [Kr. Ulm] Kleidungsstücke u.a. gestohlen und bei dem Juden zu Herrlingen [Kr. Ulm] um ½ fl versetzt, 4. hatte er einer Frau zu Ulm, die ihn erzogen hatte, 2 fl aus einer Truhe entwendet, und schließlich 5. seinem Meister zu Masmünster [Oberelsass] 4 ß Brotgeld unterschlagen. Beilage: Anweisung der fürstlichen Kanzlei zu Stuttgart (subsc. Rudolf von Ehingen und Vizekanzler Münsinger) an den Vogt Sebastian Keller zu Nürtingen, betreffend die peinliche Befragung des Jerg Seytz. Ausf.; Pap.; Stuttgart, 21. August 1528.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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