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Agatha Atzenhoferin von Remisperg (=Rimmersberg), Witwe des Jakob Kesenheimer, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihr sowie dem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls kein Sohn vorhanden ist, der jüngsten Tochter, die sie aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Ehemann hat, auf Lebenszeit zwei Teile des Guts zum Remisperg verliehen hat. Das Gut wurde früher von Katharina Kesenheimerin genutzt. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen", auch kein Holz oder sonst etwas davon veräußern bzw. belasten. Der zum Gut gehörende Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Die Beliehenen entrichten jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld je 7 Scheffel Fesen und Hafer sowie 30 ß d in Ravensburger Maß bzw. Währung, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt das Gut heim, ebenso wenn sich die Beliehenen ihrem Herrn "abschwaif" oder ungehorsam machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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