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6/2 [Nr. 26]: Herzoglicher Befehl, einen Kandidaten für den durch die Berufung des Prof. iur. Johann Hochmann freigewordenen Lehrstuhl vorzuschlagen.
Enthält: Bl. 44-45v: Herzog Ludwig (Erasmus v. Laymingen, Joh. Schulter) an die Universität, St. 1.9.1585: Prof. iur Joh. Hochmann muss für Markgraf Georg Friedrich zu Brandenburg kurzfristig Nürnberger gravamina widerlegen und ist solang von den Lektionen zu befreien; für die erledigte Lektur Justitutionum ist der früher verlangte Vorschlag sofort vorzulegen; Bl. 45v: Decr. in senatu 5.9. auf Vorschlag Mic. Varnbühlers: der Vorschlag muss vor der Weinlese vorliegen, damit der Berufene nachher gleich anfangen kann