Buppelin vom Stain zu Emerckhingen, Obervogt zu Ellwangen: "Der fürstl. Räth und übrigen Diener an ein Hochw. Capitel ausgestellte Revers, auf Absterben eines zeitlichen Probst und Herrn zu Ellwangen dem Stiftscapitel gehorsam und getreu zu sein, und zwar - eines Stadtvogten und Stadtschultheisen". (Altrep. S. 30)