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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Matern Falkenstein (Mathern Valckensteyn), aufgrund treuer geleisteter und zukünftiger Dienste für ihn und die Pfalz, auf Lebtag das Schultheißenamt zu Mommenheim (-heym) verliehen und ihn zum Schultheißen gesetzt hat. Matern soll das Amt wie gewöhnlich versehen und dafür von der Bede befreit sein. Dieser hat Treue, Hulde sowie unparteiische und pflichtgemäße Amtsführung gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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