Deutsche Arbeitsfront (DAF) Ehren- und Disziplinargericht Gau Württemberg-Hohenzollern (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 515/50
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Nichtstaatliche Archive (ohne Deposita) >> Nationalsozialistische (NS-)Organisationen
1936-1944
Inhalt und Bewertung
Bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) handelte es sich um die nationalsozialistische Einheitsorganisation der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 1933 im Zuge der Zerschlagung der freien Gewerkschaften gegründet, bestand ihre Hauptaufgabe in der sozialen Gleichschaltung zur Herstellung der "Volksgemeinschaft". Zur Sühnung von Verstößen gegen die durch die Betriebsgemeinschaft begründeten sozialen Pflichten (z. B. Störung des Arbeitsfriedens durch Verhetzung der Belegschaft oder missbräuchlicher Ausnutzung der Arbeitskraft) verfügte die DAF über eigene Ehren- und Disziplinargerichte. Unter dem Vorsitz eines beamteten Richters fungierten in ihnen Betriebsführer und Vertrauensmänner als Beisitzer. Das vom US-Militär erbeutete Schriftgut des Ehren- und Disziplinargerichts der DAF im Gau Württemberg - Hohenzollern gelangte über das Befreiungsministerium/Staatsministerium ins Staatsarchiv Ludwigsburg, wo es unter der Signatur PL 515/50 zu einem eigenen Bestand formiert wurde. Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgten zwischen Mai 2004 und Februar 2007 durch Dr. Carl-Jochen Müller im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523.
Bei der Deutschen Arbeitsfront (DAF) handelte es sich um die nationalsozialistische Einheitsorganisation der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 1933 im Zuge der Zerschlagung der freien Gewerkschaften gegründet, bestand ihre Hauptaufgabe in der sozialen Gleichschaltung zur Herstellung der "Volksgemeinschaft". Zur Sühnung von Verstößen gegen die durch die Betriebsgemeinschaft begründeten sozialen Pflichten (z. B. Störung des Arbeitsfriedens durch Verhetzung der Belegschaft oder missbräuchlicher Ausnutzung der Arbeitskraft) verfügte die DAF über eigene Ehren- und Disziplinargerichte. Unter dem Vorsitz eines beamteten Richters fungierten in ihnen Betriebsführer und Vertrauensmänner als Beisitzer. Das vom US-Militär erbeutete Schriftgut des Ehren- und Disziplinargerichts der DAF im Gau Württemberg - Hohenzollern gelangte über das Befreiungsministerium/Staatsministerium ins Staatsarchiv Ludwigsburg, wo es unter der Signatur PL 515/50 zu einem eigenen Bestand formiert wurde. Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgten zwischen Mai 2004 und Februar 2007 durch Dr. Carl-Jochen Müller im Zuge eines von der Stiftung Kulturgut finanzierten Projekts zur Erschließung der Beständegruppe PL 501-523.
26 Büschel (0,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
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