Jörg Rörer, B. zu Neuffen, zu Neuffen gef., weil er sein Gelübde dadurch gebrochen hatte, dass er einen anderen schlug, dortselbst beklagt und mit Recht dazu verurteilt, dass ihm die Finger [gemeint wohl die Schwurfinger] abgehauen werden sollten, jedoch auf die Fürbitten der Bürgschaft zu Neuffen und anderer Freunde von der Vollstreckung dieses Urteils losgesprochen und unter der Bedingung wieder freigelassen, sein Leben lang keine Waffen mehr zu tragen bis auf ferneren Bescheid und Erlauben, auch die nächsten 2 Jahre keinen Wein zu trinken, schwört vor dem Vogt zu Neuffen U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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