Papst Alexander IV. befiehlt dem Thesaurar von S. Florin in Koblenz, die Beschwerde der Magistre und des Konvents der Augustinernonnen S. Aegidii von Winkel wegen Beeinträchtigung durch den Erzbischof von Mainz und seinen Amtmann Ritter Giselbert von Rüdesheim zu untersuchen und zu entscheiden.