Bischof Rupert von Regensburg erteilt auf bittliche Vorstellung, wie seiner Zeit Papst Bonifaz IX. die Schenkung der Pfarrkirchen zu Hyrsshorn im Salzburger Bistum in S. Nicolai in Egkenfelden im Regensburger Bistum an das Kollegiatstift Ss. Philippi et Jacobi in Altenoting durch den Erzbischof von Salzburg bzw. den Herzog Heinrich in Bayern bestätigte und die Inkorporation beider Kirchen in näherbeschriebener Weise dem Stifte gestattete, seine Zustimmung zu den Briefen seiner Amtsvorgänger Heinrich und Johann, worin diese sich mit der Inkorporation der Pfarrkirche in Egkenfelden einverstanden erklärten mit der Maßgabe, dass das Stift an den Bischof bei jeder Vorbesetzung der Pfarreivikarie zu Egkenfelden 8 fl. "loco mediorum fructuum et pro institutione ipsa" sodann das Cathedraticum und Subsidium charitativum und sonstige päpstliche, königliche und bischöfliche Abgaben von der einverleibten Pfarrkirche entrichte. Der Pfarrvikar, gleichviel ob Welt- oder Ordensgeistlicher, soll dem Diözesanbischof zu strictem Gehorsam verpflichtet sein.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv