Klage der Ursula Schilling, Frau Jost von Essen in Tecklenburg ./. Prokurator und Notar Johan Niehus. Jürgen Lütke-Schweinhorst in Telgte, Eigenhöriger des Dompropstes Otto von Dorgelo in M., nimmt 1615 vom Beklagten ein Darlehen von 100 Rth. auf. Der Beklagte und seine Frau Agnes Nagels treten diese Forderung später ab an Niklas Nagel, Sohn der Gertrud Schilling, der Schwester der Klägerin. Jetzt ist die Klägerin Inhaberin der Forderung, die aber nicht beizutreiben ist. Der Beklagte soll zahlen, weil er bei der Abtretung Gewähr für den Eingang des Geldes übernommen hat.