Markgraf Ernst von Baden-Durlach gestattet dem zum Spitalmeister zu Stephansfeld gewählten Meister des Heilig-Geist-Spitals in Pforzheim, Johann Fabri, neben seiner neuen Meisterei auch die zu Pforzheim beizubehalten und das Spital zu Pforzheim während seiner Abwesenheit durch einen Schaffner verwalten zu lassen