Kunz Winsch und Klaus Bitzenhöfer, Heiligenpfleger der St. Moritz-Pfründe und der Pfarrkirche zu Westhausen übertragen Hans Pfarrer von Westhausen, dessen Ehefrau Barbara und allen ihren Erben ein Gut bei der Badestube zu Westhausen gelegen gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe als Erblehen; wobei dieses Gut nur im Einverständnis mit den A. verkauft werden darf.