Entwurf und Erlaß, Abänderung von Polizeiverordnungen betr. das Bauen in der Außenstadt
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Magistratsakten (1868-1930), T 693, Bd. 4
Magistratsakten (1868-1930)
Magistratsakten (1868-1930) >> Bau- und Wohnungswesen; Versorgung; Feuerwehr, Straßenreinigung, Fuhrpark >> Baupolizeigesetze; Wohnungswesen >> Baupolizei >> Gesetze, Verordnungen
1913 - 1930
Enthält u.a.: Baupolizeiverordnungen für die Stadtgemeinde Frankfurt mit einem Bauzonenplan sowie einigen einschlägigen Bestimmungen, [1909] (Bl. 1); Polizeiverordnung betr. Ergänzung der Bauordnung vom 4. Juni 1912 für den Stadtbezirk Frankfurt, 20. Juni 1913 (Bl. 11); Polizeiverordnung betr. Änderung der Polizeiverordnung vom 8. April 1910 über das Bauen in der Außenstadt, 4. März 1915 (Bll. 60-61), 25. Februar 1928); Polizeiverordnung betr. Erleichterung von baupolizeilichen Bestimmungen für Wohnungen in Zwischengeschossen, Dachgeschossen und in Hintergebäuden in den Wohnvierteln, 18.12.1918 (Bl. 70, 94); Vorschläge des Frankfurter Architekten- und Ingenieurvereins und des Wirtschaftsverbandes baugewerblicher Unternehmer zu Frankfurt über Erleichterungen der Baupolizeiverordnung wegen Wohnungsmangel, 1919 (Bll. 73-80); Bauzonenplan von Frankfurt, [1928] (Bl. 175); geplante Errichtung von Wohnhäusern an der Straße "In der Römerstadt", "Am Dornbusch" und "Im Burgfeld", 1928
Magistratsaktei: 1966-51
Archivale
Band: 4
nachfolgende Akten: Az. 3310
Frankfurter Architekten- und Ingenieurverein
Wirtschaftsverband baugewerblicher Unternehmer
Heddernheim
Baupolizeiverordnung
Verordnung
Verein
Architekt
Ingenieur
Baugewerbe
Bauzonenplan
Gebäude
Bau
Wohnung
Firma
Wirtschaft
In der Römerstadt
Am Dornbusch
Im Burgfeld
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ