Die Stadtgemeinde Duisburg kauft von dem Kaufmann Gustav Hardt als dem Bevollmächtigten seiner Schwester Aline Hardt, drei Grundstücke mit daraufstehenden Gebäuden in der Oberstraße. Ausgeschlossen von Vertrag ist der Anteil am Hudeabfindungsterrain im Duisburger Wald. Die Kaufsumme wurde zur Hälfte in bar bezahlt, zur anderen Hälfte in Stadtobligationen gezahlt. Notar: Justizrat Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: der Tuchhändler Bernhard Busch und der Kappenmacher Franz Erdpoth. Beglaubigte Ausfertigung. Anschließend an den Vertrag die Generalvollmacht der Witwe Ferdinand Gallenkamp Mathilde geb. Hardt und Fräulein Aline Hardt, Duisburg, für den Kaufmann Gustav Hardt. Verhandelt am Hardtschen Hause, den 29.1.1868. Notar: Justizrat Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: der Gärtner Wilhelm Küpper und der Tagelöhner Peter Ringelberg. Der Kaufvertrag wurde am 30.3.1869 ausgefertigt. Dabei: 1) Nachtragsvertrag vom 25.5.1869 zu dem Vertrag vom 17.3.1869 infolge falscher Flurbezeichnungen im 1. Vertrag. Neue Zeugen: der Kaufmann Gottlieb Besserer und der Hausknecht Mathias Engels. 2) Benachrichtigung des Grundbuchamts über die Eintragung der Stadtgemeinde Duisburg als neuer Besitzer der im Vertrag genannten Grundstücke.