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Ausländerbehörde des Innenministeriums an die Ausländischen Archäologische Schulen
Korrespondenz >> Griechische Behörden >> Korrespondenz mit griechischen Behörden
28.02.1935
Die Ausländerbehörde hält die ausländischen Schulen dazu an, einen Ansprechpartner zu benennen, damit den Mitgliedern und Angestellten der jeweiligen ausländischen Schulen langfristige Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt werden können. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Maschinenschriftliche Unterschrift des Ministers Geōrgios Chlōros sowie hand- und maschinenschriftliche Unterschrift für Beglaubigung der Kopie, handschriftliche Protokollnummer und ein handschriftliche Datum.
Erschlossen und digitalisiert im Rahmen des Projekts ARCHAthen - Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnr. 443011404.
Rechteinhaber: Deutsches Archäologisches Institut - Bitte nennen Sie bei der Weiterverwendung unserer Digitalisate als Quelle: Deutsches Archäologisches Institut, Athen, Archiv.