Georg Negelin d.A. von Mietingen ("Müettingen") verzichtet für sich und seine Erben durch Vermittlung der frommen und festen Hans von Essendorf von Horn, Bm., und Hans Brandenburg, Alt-Bm., zu Biberach auf ein Gut und einige Äcker zu Mietingen, die seine Schwester zu ihren Lebzeiten als Erblehen innehatte, zugunsten des Kl. H., das ihm dafür ein Leibgeding mit im einzelnen festgelegten Leistungen gibt.