Wilhelm Freiherr von Grafeneck und Marschalkenzimmern, Statthalter des wohlgeborenen Wilhelms, Grafen zu Sulz, des Heiligen Reichs Hofrichters zu Rottweil, lädt aufgrund der durch den Anwalt [Johann Märker] des Wilhelm Brand, Priors des Predigerklosters zu Pforzheim, als Vikar des Predigerklosters zu Esslingen und des Johann Kessler, Priors daselbst, vorgebrachten Klage den ehemaligen Prior des Dominkanerklosters, Ludwig Necker, für den nächsten Dienstag nach Martini (17. November) vor das Hofgericht: Er soll unrechtmäßigerweise Siegel und Rechnung des Predigerklosters an die weltliche Obrigkeit (Magistrat von Esslingen) überantwortet haben. Bei Nichterscheinen vor Gericht drohen ihm Acht und Anleite.