Bischof Johann von Worms bekennt, dass Pfalzgraf Otto ihm und dem Hochstift Worms Dorf und Schloss Hemsbach mit den Dörfern Laudenbach und Sulzbach, ausgenommen den Landzoll, verkauft und sich dabei für etwaige Verpfändung oder Verkauf das Vorrecht der ersten Hand vorbehalten hat.