Peter Rainer zu Rain beurkundet, dass er gemäß des erfolgten gütlichen Urteils des Herzogs Wilhelm [III.] in Bayern zwischen ihm und Dechant Hans Braun zu Berchtesgaden dem zu St. Otto zu Regensburg gehörigen Berchtesgadener Hof zu Obertraubling noch zwei Jahre nutznießen, dann aber abziehen wird.; S: Peter Rainer zu Rain

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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