Erbschaftsstreit zwischen Sophia von Stommel, Tochter des Stephan von Stommel (gest. 27. Dez. 1562) und seiner ersten Gattin Margaretha von Reuschenberg, und Stephan von Stommels Kindern aus zweiter Ehe. Sophia von Stommel klagt auf Herausgabe der väterlichen Güter, die anläßlich der Eheschließung ihrer Mutter verschrieben worden sind, und der mütterlichen Güter, die von deren Mutter Sophia von Rurich zu Rurich (Kr. Erkelenz) stammen und die ihr Vater nur als Leibzüchter innegehabt habe. Streitig ist insbesondere das Gut Neuenhof (ca. 15 Meilen von Rurich entfernt gelegen), das die Beklagten okkupierten. Sophia von Stommels Erbverzicht von 1544 anläßlich ihrer ersten Ehe mit Johann von Groesbeck gegen Zahlung einer Aussteuer von 5000 Goldgulden sei unwirksam, da Sophia damals minderjährig gewesen sei und den Umfang ihres Erbes nicht gekannt habe. Sie ficht auch einen Vergleich mit ihrem Halbbruder Arnold von Stommel von 1565 an. Da die Erbgüter unter den verschiedenen Jurisdiktionen des Erzbischofs von Köln, des Herzogs von Jülich, des Abts von Kornelimünster, des Grafen Hermann von Neuenahr und Moers und des Abts von Brauweiler liegen, wenden sich die Kläger unmittelbar an das RKG; dennoch werden sie abwechselnd als Appellanten und als Kläger bezeichnet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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