Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinem Viztum zu Bayern, Ludwig von Eyb, Ritter, die Vollmacht, dass dieser die Kastvogtei zu Schuttern entsprechend des Lehensbriefs im Namen und anstelle des Pfalzgrafen durch den Bischof zu Bamberg empfängt. Da die Kastvogtei vom Stift Bamberg zu Lehen rührt und Bischof Veit gestorben ist, ist der neue Empfang notwendig, wozu der Pfalzgraf derzeit aufgrund anderer Geschäfte aber nicht persönlich erscheinen kann. Ludwig darf Briefe geben und nehmen und jeden Eid in dieser Sache schwören. Seine Handlungen sollen Wille des Pfalzgrafen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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